MSV Gähwil

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Bundesübung



Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
  • Dienstbüchlein
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
  • Amtlicher Ausweis
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • Persönlicher Gehörschutz

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

  • mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
  • höchstens 3 Nuller geschossen wurden

Beitragsberechtigung:

  • Alle noch eingeteilten Armeeangehörigen
  • bis und mit ihrem Entlassungsjahr

Über uns



Der Militärschützenverein Gähwil, gegründet im Jahre 1880 mit Sitz in Gähwil, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er bezweckt, die Schiessfertigkeit seiner Mitglieder zu erhalten und weiter zu fördern.

Er führt die Bundesübungen gemäß den Vorschriften des VBS durch. Als ebenso wichtig erachtet der Verein die Förderung des sportlichen Schießens und die Pflege guter Kameradschaft.

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