Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
Beitragsberechtigung:
Der Militärschützenverein Gähwil, gegründet im Jahre 1880 mit Sitz in Gähwil, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er bezweckt, die Schiessfertigkeit seiner Mitglieder zu erhalten und weiter zu fördern.
Er führt die Bundesübungen gemäß den Vorschriften des VBS durch. Als ebenso wichtig erachtet der Verein die Förderung des sportlichen Schießens und die Pflege guter Kameradschaft.